Die Tiroler Bergwacht ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die angelobten Bergwächter sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Rund 1.200 Bergwächter:innen leisten ihren Dienst in 93 Einsatzstellen.
Unsere Aufgaben
Eine vielfältige Natur und intakte Landschaften sind die Grundlage für Wirtschaft und Tourismus unseres Landes, aber in erster Linie dafür, dass wir uns in unserer Heimat wohlfühlen. Mit viel Engagement versuchen wir Einheimische und Gäste für ein schonendes Verhalten in der Natur zu gewinnen.
Die Tiroler Bergwächter:innen überwachen folgende Landesgesetze für die zuständigen Behörden:
- Tiroler Naturschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen ( Pilzschutzverordnung usw.)
- Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern
- Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
- Landespolizeigesetz Lärmschutz, Schutz vor Gefährdung und Belästigung durch Tiere
- Tiroler Feldschutzgesetz
- Tiroler Campinggesetz
Neben dieser Tätigkeit hilft die Tiroler Bergwacht bei Naturkatastrophen und wird auch bei alpinen Notsituationen zum wertvollen Ersthelfer. Die Unterstützung von Gemeinden und anderen Körperschaften sowie die Sichtkontrollen von Berg- und Almhütten auf Beschädigung und Einbrüche ist ein besonderer Service der jeweiligen Einsatzstelle.
Befugnisse
Bergwächter dürfen bei der Überwachung der Landesgesetze:
- Fahrzeuge und Personen anhalten und zum Nachweis der Identität auffordern.
- Personen wegen geringfügiger Übertretungen abmahnen
- Übertretungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen
- Unter bestimmten Voraussetzungen Personen festnehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorführen.
- Gegenstände, die offensichtlich von einer Verwaltungsübertretung herrühren, zur Sicherung des Verfalls beschlagnahmen.
- Ermächtigte BergwächterInnen dürfen Organstrafverfügungen und Sicherheitsleistungen einheben.
BergwächterInnen sind in den meisten Fällen an einheitlicher Dienstkleidung erkennbar und müssen sich mittels Dienstausweis ausweisen können. Es werden bei Bedarf auch Dienste in „zivil“ verrichtet. Alle BergwächterInnen sind in der Ausübung ihres Dienstes als Beamte anzusehen, genießen den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Historisch
Unsere Geschichte beginnt 1927
Wir gehen aber vorerst zurück in die Jahre nach dem 1. Weltkrieg, als die Tiroler Tier- und Pflanzenwelt durch den großen Aufschwung des Tourismus und der vielen Besucher sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde. Im Fremdenverkehrsland Tirol wurden die Forderung nach einer Überwachung zum Schutz der Landschaft immer lauter.
Die Tiroler Landesregierung fasste 1926 deshalb den Beschluss in Tirol eine Bergwacht zu gründen. Am 31.10.1927 trat das erste Bergwachtgesetz in Kraft. Die Aufgaben der Bergwächter nach diesem Gesetz waren „der Schutz der Personen und des Eigentums an Feld-, Alp- und Waldgut, sowie von alpinen Schutzhütten“. Es bestand nach diesem Gesetz die Möglichkeit, Bergwächter zu bestellen, die als öffentliche Wachorgane vollkommen selbständig ihren Dienst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versahen und zur Beobachtung, Verhütung und Verfolgung aller Missstände im alpinen Gelände zuständig waren.
1938 – 1945: Der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich
Im Jahr 1938 wurde die landesrechtliche Errichtung des Bergwächters aufgelöst. Nach Versuchen die Bergwacht in die Sturmabteilung und in den Rettungsdienst des Deutschen Alpenvereins einzugliedern, wurde die Tiroler Bergwacht im Jahre 1941 dem Reichsstatthalter der Gendarmerie unterstellt. Die Bergwacht war nun im Gau Tirol-Vorarlberg als Hilfspolizei eingesetzt. Der Aufgabenbereich blieb weitgehend der gleiche wie vor dem Anschluss. Das Dritte Reich brachte allerdings die Einrichtung sowie Ausweitung von Naturschutzgebieten in Tirol mit sich, deren Überwachung weiterhin Aufgabe der Bergwächter blieb. In engem Einvernehmen mit dem Deutschen Alpenverein wurden auch Rettungsdienste bei alpinen Unfällen durchgeführt.
1945 – 1978: Nach dem zweiten Weltkrieg
Am 20.07.1945, sofort nach Ende des 2. Weltkriegs, wurde mit Beschluss der Tiroler Landesregierung die Bergwacht nach den Bestimmungen des Tiroler Bergwachtgesetzen von 1927 wieder gegründet, bzw. reorganisiert. In den Nachkriegsjahren stieg die Zahl der Mitglieder von nur mehr 77 auf 600 an.
Die Novellierungen des Bergwachtgesetzes 1955 und 1970 brachten keine wesentlichen Änderungen. Der Aufgabenbereich des Bergwächters wurde erweitert und an die neuen Gegebenheiten angepasst, es wurde aber noch immer keine gesetzliche Organisation „Tiroler Bergwacht“ eingerichtet.
Die inzwischen organisch gewachsene Organisationsform der Bergwacht mit Ortsstellen, Bezirksstellen, Landesleitung hatte sich bestens bewährt, wurde weiter ausgebaut und in dieser Form schließlich durch das neue Bergwachtgesetz von 1977 unverändert übernommen und damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.
1978 – 2002: Die Einrichtung der Organisation
Am 1.3.1978 ist das Tiroler Bergwachtgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz brachte gegenüber der früheren Rechtslage eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bergwächter.
Die Bergwächter wurden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts zusammengefasst, welcher bestimmte Aufgaben bei der Vollziehung der Gesetze übertragen wurden und deren Organisation eingehend geregelt.
Der Bergwächter wurde Organ der öffentlichen Aufsicht und damit Organ der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Ausübung des Bergwachtdienstes wurde genau geregelt und erfolgte weiterhin ehrenamtlich.
Die letzten Jahre
Ab den 1990 gab es auch die ersten Frauen in der Tiroler Bergwacht.
Das Jahr 2002 brachte eine Novelle des Bergwachtgesetzes 1977. Darin wurde erstmals eine einheitliche Uniformierung geregelt.
Im Jahr 2007 wurden auch Einsatzstellen der Tiroler Bergwacht mit dem Digitalfunksystem ausgestattet, was seither eine fast flächendeckende Kommunikation ermöglicht.
Die Geschichte der Tiroler Bergwacht ist auch die Geschichte des Naturschutzes in Tirol. Damals wie heute ist es ein wesentliches Anliegen der Tiroler Bergwacht zur Erhaltung unserer einmaligen Natur persönlich beizutragen und damit Verantwortung zu übernehmen. Wir möchten, dass unser Land so lebenswert bleibt, wie wir es von früheren Generationen übernommen haben.
Aus der Vergangenheit lernen – die Gegenwart nutzen – die Zukunft verändern.
Doch eines wird sich nie ändern: „Die Tiroler Bergwacht steht für den Schutz der Natur!“