
Der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich
Im Jahr 1938 wurde die landesrechtliche Einrichtung des Bergwächters aufgelöst. Die Bergwächter wurden der Gendarmerie als Hilfspolizei unterstellt.
Der Aufgabenbereich blieb weitgehend der gleiche wie vor dem Anschluss. Das Dritte Reich brachte allerdings die Einrichtung sowie Ausweitung von Naturschutzgebieten in Tirol mit sich, deren Überwachung weiterhin Aufgabe der Bergwächter blieb.

Nach dem zweiten Weltkrieg
Die Einrichtung des Bergwächters wurde mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 20.7.1945 wieder gegründet und nach den Bestimmungen des Bergwachtgesetzes 1927 neu aufgestellt.
Die Novellierung des Bergwachtgesetzes 1927 in den Jahren 1955 und 1970 brachten keine wesentlichen Änderungen.
Der Aufgabenbereich des Bergwächters wurde erweitert und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Auch jetzt wurde noch keine gesetzliche Organisation der Bergwacht eingerichtet.
Die inzwischen organisch gewachsene Organisationsform der Bergwacht mit Ortsstellen, Bezirksstellen, Landesleitung hatte sich jedoch bestens bewährt, wurde weiter ausgebaut und in dieser Form schließlich durch das neue Bergwachtgesetz von 1977 unverändert übernommen und damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Die Einrichtung der Organisation
Am 1.3.1978 ist das Tiroler Bergwachtgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz brachte gegenüber der früheren Rechtslage eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bergwächter.
Die Bergwächter wurden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts zusammengefasst, welcher bestimmte Aufgaben bei der Vollziehung der Gesetze übertragen wurden und deren Organisation eingehend geregelt wurde.
Der Bergwächter wurde Organ der öffentlichen Aufsicht und damit Organ der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Ausübung des Bergwachtdienstes wurde genau geregelt und erfolgte weiterhin ehrenamtlich.

Die letzten Jahre
Die Jahrtausendwende setzte auch in der Bergwacht etliches in Bewegung. In der Bergwacht hat die Zukunft bereits begonnen.
Das Jahr 2002 brachte eine Novelle des Bergwachtgesetzes 1977. Darin wurde erstmals eine einheitliche Uniformierung geregelt.
Im Jahr 2007 wurden auch Einsatzstellen der Tiroler Bergwacht mit dem Digitalfunksystem ausgestattet, was seither eine fast flächendeckende Kommunikation ermöglicht.